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Themen aus der Immobilienwirtschaft
Themen aus der Immobilienwirtschaft
Nach Städten wie Berlin und Köln darf zukünftig auch in Stuttgart kein Wohnraum mehr zweckentfremdet werden. Die entsprechende Satzung, die ab dem 1. Januar 2016 gilt, wurde im Gemeinderat nun mehrheitlich beschlossen. Sie soll greifen, wenn Wohnungen länger als sechs Monate leer stehen, gewerblich genutzt werden oder dauerhaft als Feriendomizile vermietet werden. Verstöße können laut Satzung mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Nach Angaben der Stadt stehen aktuell 3.100 Wohnungen im Stadtgebiet bewusst leer. Haus & Grund Stuttgart kritisiert die Maßnahme scharf als „schweren Eingriff in die Eigentumsrechte“. Sie sei zudem fragwürdig, weil die Leerstandsquote zwischen 2009 und 2013 auch ohne gesetzlichen Zwang um ein Drittel gesunken sei.
Quelle: Thomas Daily