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Themen aus der Immobilienwirtschaft
Themen aus der Immobilienwirtschaft
Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist seit 21. März 2016 in Kraft.
Die Veröffentlicht am 11. März 2016. Durch die kurze Zeit zur Umsetzung aus Sicht von Kreditinstituten und die damit maßgeblichen, administrativen Umstellungen und Anpassungen bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten an private Verbraucher, gehen wir davon aus, dass private Verbraucher mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen haben. Durch die gewollte weitere Stärkung der Verbraucherrechte wird voraussichtlich die Prüfung der einzelnen privaten Kreditnehmer deutlich intensiver ausfallen.
Die neuen Regelungen sind komplex und vielschichtig, sie werden sich in der Kreditvergabepraxis ebenfalls auswirken auf die Immobilienkreditvermittlung, bei der Immobilienbewertung, bei der Beleihungswertermittlung, bei den Kreditlaufzeiten.
Aus unserer Sicht wird die neue Regelung dazu führen, dass private Verbraucher deutlich schwerer an Immobilienfinanzierungen kommen und diese, Einzelfall bezogen auch mehr kosten werden. Damit verbunden sind auch vermutlich Auswirkungen auf den Bauträgerbereich im Segment des Einzelverkaufs. Die Vermarktungsdauer wird zunehmen und die potentiellen Nachfrager abnehmen.
Wir konnten bereits beobachten, dass Kreditinstitute zwei bis drei Wochen vor in Kraft treten der neuen Regelung die Kreditvergaben an den betroffenen Personenkreis zurückgestellt haben.
Die tatsächlichen Auswirkungen sind im Moment auf die Immobilienwirtschaft noch nicht greifbar. Die Entwicklung bleibt abzuwarten. Im Prinzip wird alles komplexer, schwieriger und der Weg zur Verbraucherentmündigung schreitet weiter leise voran bis zur vollständigen Unmündigkeit.
Für interessierte Leser hier die gesamte Richtlinie – WOW Effekt nicht ausgeschlossen.
Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2016