Bewertung & Beratung
Valuation & Consulting
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Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Definition nach BauGB Baugesetzbuch – nationaler Bewertungsstandard in Verbindung mit ImmowertV
Der geschätzte Betrag, für den ein Vermögensgegenstand oder eine Verbindlichkeit am Bewertungsstichtag von einem verkaufsbereiten Verkäufer im Rahmen einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach einer angemessenen Vermarktungsdauer an einen kaufbereiten Käufer verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.
Definition nach Red Book – internationale Bewertungsstandards weltweit und für Großbritannien
Die Notwendigkeit einer Verkehrswert-/ Marktwertermittlungen für Immobilien, werden regelmäßig durch akute Bedarfe ausgelöst. Diese können begründet sein in Vermögensübertragungen, Schenkungen, zum Zeck eines Ankaufs- / Verkaufs, gegenüber Behörden, zu Finanzierungszwecken, als Grundlage für die Ableitung von Beleihungswerten für Bank- und Kreditinstitute und andere Anlässe.