Bewertung & Beratung
Valuation & Consulting
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Der Beleihungswert ist der vorsichtig ermittelte Wert einer Immobilie. Er soll während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer freihändigen Veräußerung voraussichtlich erzielt werden können – und zwar unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturbedingten Wertschwankungen am Maßgeblichen Grundstücksmarkt. Durch diese Vorgabe werden spekulative Einflüsse ausgeschaltet.
Der Beleihungswert ist ein zentrales Element der Immobilienbewertung der früheren deutschen Hypothekenbanken und heutigen Pfandbriefbanken. Bei der Beleihungswertermittlung werden die langfristigen und nachhaltigen Objektmerkmale sowie derzeitige und mögliche anderweitige Nutzungen und Nutzer berücksichtigt. Weil aktuelle, möglicherweise übertriebene Marktpreise dabei außer Acht gelassen werden müssen, trägt der Beleihungswert seit Jahrzehnten zur Stabilität insbesondere des deutschen Immobilienmarkts bei.
Die Idee des Beleihungswertes geht auf das Hypothekenbankgesetz zurück, das 1900 in Kraft trat. Seitdem wurde das Konzept kontinuierlich weiterentwickelt. Mit Inkrafttreten des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) am 19. Juli 2005 wurden die Bestimmungen zum Beleihungswert modernisiert. Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), die am 1. August 2006 in Kraft getreten ist, vereinheitlichte die Anforderungen an die Methodik der Beleihungswertermittlung sowie an die Gutachter, die den Beleihungswert ermitteln. Vorgeschrieben bzw. von Vorteil ist die Ermittlung eines Beleihungswertes für zwei Gruppen von Banken:
(Pfandbrief)Banken, die grundpfandrechtlich – also durch eine Grundschuld oder eine Hypothek – besicherte Darlehen in die Deckungsmasse eines Hypothekenpfandbriefs aufnehmen wollen. Sie müssen gemäß §§ 12 und 16 des PfandBG den Beleihungswert einer beliehenen Immobilie ermitteln. Von diesem Beleihungswert können sie maximal 60 Prozent durch die Emission von Hypothekenpfandbriefen refinanzieren.
Banken, die für ihre grundpfandrechtlich besicherten Darlehen eine Privilegierung bei der Eigenkapitalunterlegung nutzen wollen: Sie können den Beleihungswert der beliehenen Immobilien als Bemessungsgrundlage für diese Privilegierung heranziehen. Für den Teil bis 60% des Beleihungswerts braucht die Bank unter bestimmten weiteren Voraussetzungen nur einen deutlich reduzierten Anteil an Eigenkapital vorzuhalten.
Beleihungswert und Marktwert sind verschiedene Wertkonzepte. Sie werden nach unterschiedlichen Methoden unabhängig voneinander ermittelt. Ein fundamentaler Unterschied besteht darin, dass der Marktwert stichtagsbezogen ist. Der Beleihungswert hingegen muss gemäß § 3 der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) „während der gesamten Dauer der Beleihung“ gelten – normalerweise also für einen Zeitraum von vielen Jahren. In aller Regel liegt der Beleihungswert deutlich unter dem Marktwert. Selbst in Phasen eines fortgesetzten Abschwungs am Immobilienmarkt, die vom Beleihungswert als konjunkturelle Schwankung nicht berücksichtigt werden, darf gemäß § 16 des Pfandbriefgesetzes der Beleihungswert den jeweiligen Marktwert nicht übersteigen. Richtig angewandt bringen es die Regeln der BelWertV mit sich, dass der Abstand zwischen Markt- und
Beleihungswert immobilienspezifisch stark schwankt. In rezessiven Marktphasen der Vergangenheit war der Unterschied zwischen Beleihungs- und Marktwert sehr gering. In Boomphasen insbesondere ausgewählten Teilmärkten liegen die Beleihungswerte dagegen teilweise mehr als 40 Prozent unter dem Marktwert.
Die Ermittlung des Beleihungswertes ist eine Immobilienbewertungsmethode die ausschließlich bei Banken und kreditgebenden Organisationen Anwendung findet. Im Normalfall werden die Beleihungswerte von den Instituten selbst, oder durch externe Gutachter ermittelt. Der Kreditantragsteller erhält in der Regel keine Einsicht in die Beleihungswertermittlung. Sie wollen wissen wie hoch der Beleihungswert Ihrer Immobilie ist ? Wir haben ein BELEIHUNGSWERT BERECHNUNGSMODUL entwickelt, das in der Kreditwirtschaft Anwendung findet, und mit der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV und dem Pfandbriefgesetz ) modellkonform ist. Mit dem Modul sind Sie in der Lage den Beleihungswert selbst zu ermitteln, bzw. den Beleihungswert selbst zu berechnen. Die Bewertung ist bundeseinheitlich anwendbar.
Das Modul richtet sich in erster Linie an professionelle Anwender. Beispielhaft an Assetmanger, Bankberater die keinen Zugang zu den einschlägigen Systemen haben, Immobilien Kreditvermittler und und unter Umständen auch an versierte Privatanwender. Das Modul ist nicht geeignet für den Hobby Anwender der ein schnelles Ergebnis sucht ! Sie benötigen etwas Zeit, um die erforderlichen Daten zur Eingabe aufzubereiten. Zur optimalen Vorbereitung gehen Sie auf das Modul und sichten Sie alle Bemerkungen indem Sie über die entsprechenden Felder gehen.
Sie können die Beleihungswertermitttlung völlig anonym durchführen, Sie müssen keine Angaben zur Objekt Abschrift machen. Wir speichern lediglich Ihre mail Adresse, da Sie die Bewertung VOLLSTÄNDIG ZWEIMAL KOSTENFREI WIEDERHOLEN KÖNNEN.
Über den Button Beleihungswertformular kommen Sie zum Berechnungsmodell.